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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 918/09

Datum:
12.10.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 918/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1012.18B918.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 853/09
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung wegen einer bevorstehenden Eheschließung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 Euro festgesetzt.

 
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