Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 421/09

Datum:
19.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 421/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0519.18B421.09.00
 
Schlagworte:
nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis sofortige Vollziehbarkeit
Normen:
AufenthG § 7 Abs. 2 Satz 2
Leitsätze:

Für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis ist ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt.

 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts E. vom 5. März 2009 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 8986/08 der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 15. Dezember 2008 wird im Hinblick auf die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthalterlaubnis wiederhergestellt und im Hinblick auf die Abschiebungsandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank