Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 1775/08

Datum:
14.01.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 1775/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0114.18B1775.08.00
 
Schlagworte:
Aufenthaltserlaubnis Erteilungsverfahren Abschiebungsschutz Bleiberecht Fiktion Aussetzungsverfahren erforderliches Visum
Normen:
AufenthG § 5 Abs. 2 Satz 2; AufenthG § 60a Abs. 2; VwGO § 123
Leitsätze:

Es bleibt offen, ob in Fällen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ein Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bzw. auf Gewährung von Abschiebungsschutz für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegeben sein kann, obgleich der gestellte Antrag ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst hat und demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Aussetzungsantrag unzulässig ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,-- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank