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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 1719/08

Datum:
16.03.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 1719/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0316.18B1719.08.00
 
Schlagworte:
sofortiges Vollzugsinteresse
Leitsätze:

Zum sofortigen Vollzugsinteresse bei Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis.

 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29. Oktober 2008 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers mit dem Aktenzeichen 3 K 2090/08 (VG Arnsberg) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 3. Juni 2008 wird im Hinblick auf die Rücknahme der Niederlassungserlaubnis wiederhergestellt und im Hinblick auf die Abschiebungsandrohung angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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