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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 B 1142/09

Datum:
24.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 B 1142/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0924.17B1142.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 8 L 584/09
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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