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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 114/09

Datum:
15.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 114/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0515.16B114.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1347/08
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G. R. aus K. bewilligt.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird Ziffer 2 des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. Dezember 2008 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Gelsenkirchen 7 K 5581/08 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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