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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1067/09

Datum:
13.10.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1067/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1013.16B1067.09.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 2. Juli 2009 wird der angefochtene Beschluss mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage (Az. VG Minden 12 K 1423/09) gegen die Ordnungsver-fügung des Antragsgegners vom 13. Mai 2009 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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