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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 E 31/09

Datum:
24.03.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 E 31/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0324.15E31.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 I 4/08
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.

Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten zu den in der Antragsschrift vom 25. September 2008 unter I. und II. aufgeführten Fragen einzuholen.

Die weiter erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen werden dem Verwaltungsgericht Düsseldorf übertragen.

Unter Abänderung des erstinstanzlichen Streitwertbeschlusses wird der Streitwert für das Verfahren erster und zweiter Instanz auf jeweils 27.558,63 Euro festgesetzt.

 
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