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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 4652/06

Datum:
03.04.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 A 4652/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0403.15A4652.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 14 K 3322/04
 
Tenor:

Das Verfahren über den angeordneten Benutzungszwang wird eingestellt. Die Klageabweisung im angegriffenen Urteil ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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