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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 4308/06

Datum:
16.03.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 A 4308/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0316.15A4308.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 9 K 347/05
 
Tenor:

Das angegriffene Urteil wird geändert: Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen die Kläger.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldner dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 320,16 Euro festgesetzt.

 
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