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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 4164/06

Datum:
19.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 A 4164/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0519.15A4164.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 5 K 1633/05
 
Tenor:

Das angegriffene Urteil wird teilweise geändert: Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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