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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 1205/09

Datum:
13.10.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 1205/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1013.14B1205.09.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller die Beschwerde hinsichtlich der Fachprüfungen Multimedia, Informationstheorie, Si-cherheit und Zuverlässigkeit von Digitalen Syste¬men, Verteilte Systeme und Französisch I zurückge¬nom-men hat.

Im übrigen wird die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah¬ren auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 
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