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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 2604/07

Datum:
24.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 A 2604/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0924.14A2604.07.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Bescheid des beklagten Prüfungsamtes vom 12. Oktober 2005 und der Widerspruchsbe¬scheid vom 1. Juni 2006 werden auf¬gehoben.

Das beklagte Prüfungsamt wird verpflichtet, die zivilrechtliche Aufsichtsarbeit Z 4 des Klägers unter Beachtung der Rechts¬auffas¬sung des Ge¬richts erneut bewerten zu lassen und den Kläger über das Ergebnis seiner Prüfung neu zu be¬scheiden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechts¬zü¬gen tragen der Kläger zu 6/7 und das be¬klagte Prüfungsamt zu 1/7.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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