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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 2216/06

Datum:
29.01.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 A 2216/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0129.14A2216.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 2401/05
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert, soweit das Verfahren in erster Instanz nicht eingestellt wurde.

Das Berufungsverfahren wird eingestellt, soweit es in der Hauptsache erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Klägerin zu 3/7 und die Beklagte zu 4/7; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren bis zur teilweisen Erledigung auf 13.176,00 EUR und für den Zeitraum danach auf 4.066,69 EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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