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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 2184/07

Datum:
30.03.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 A 2184/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0330.14A2184.07.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22. Juni 2007 wird für unwirksam erklärt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in bei-den Rechtszügen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beru-fungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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