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Oberverwaltungsgericht NRW, 13a F 13/09

Datum:
27.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13a Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13a F 13/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0527.13A.F13.09.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten beabsichtigte ungeschwärzte Vorlage der die Antragstellerinnen/Beigeladenen betreffenden Unterlagen im Verfahren 13 K 3259/06 VG Köln rechtmäßig ist.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten dieses Zwischenverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Zwischenverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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