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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 E 720/09

Datum:
22.07.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 E 720/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0722.13E720.09.00
 
Leitsätze:

Der Rechtsmittelausschluss nach § 137 Abs. 3 Satz 1 TKG bezieht sich auch auf eine sog. Streitwertbeschwerde nach § 68 GKG gegen eine Streitwertfestsetzung des VG, wenn der Streitwert in einem eine Beschlusskammerentscheidung betreffenden Verwaltungsprozess festgesetzt worden ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Beigeladenen ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungs¬gerichts Köln vom 5. Mai 2009 wird verworfen.

 
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