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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 903/09

Datum:
28.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 903/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1228.13B903.09.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen Ziffer 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düssel-dorf vom 15. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,- Euro festgesetzt.

 
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