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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 1057/09

Datum:
05.10.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 1057/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1005.13B1057.09.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Be¬schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Juni 2009 mit Ausnahme der Streitwertfest¬¬¬set-zung geändert.

Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ge¬gen die Aus-kunftsanordnung der Antrags¬gegnerin vom 22. Januar 2009 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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