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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 992/08

Datum:
24.03.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 992/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0324.13A992.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 13 K 1600/07
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 7. Februar 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird zugelassen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Berufungsverfahren auf 30.000,-- Euro festgesetzt.

 
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