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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 3775/06

Datum:
22.06.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 3775/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0622.13A3775.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 7 K 1506/06
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 31. August 2006 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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