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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 3618/06

Datum:
02.01.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 3618/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0102.13A3618.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 K 2365/05
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 18. August 2006 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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