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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 3109/08

Datum:
17.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 3109/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1217.13A3109.08.00
 
Leitsätze:

Der nicht begünstigte Konkurrent muss die Aufnahme seines eigenen Krankenhauses oder einer Abteilung in den Krankenhausplan angestrebt und ein entsprechendes Planaufnahmebegehren bei der Behörde oder zu¬mindest im Verfahren zur Erar¬beitung eines regionalen Planungskonzepts gel¬tend gemacht haben. Anderenfalls ist er nicht klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), da ein konkretes Konkurrenzverhältnis nicht vorliegt.

 
Tenor:

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung ¬gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin. Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 30.000, Euro festgesetzt.

 
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