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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 235/09

Datum:
30.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 235/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1230.13A235.09.00
 
Leitsätze:

Ein Vertriebsverbot, das das Inverkehrbringen und Vertreiben einer Antenne verbietet, stellt seinem Inhalt nach einen Dauerverwaltungsakt dar. Es erschöpft sich nicht im Verlangen eines einmaligen Tuns oder Unterlassens.

 
Tenor:

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Dezember 2008 wird auf ihre Kosten zurückge¬wiesen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 25.000, Euro festgesetzt.

 
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