Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 2147/06

Datum:
12.08.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 2147/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0812.13A2147.06.00
 
Normen:
§§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 6 Nr. 2, 25 Abs. 2 Nr. 7 Alt. 1, 31 Abs. 3 Satz 1 AMG, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO
Leitsätze:

Die Bezeichnung des Arzneimittels ist wesentlicher Bestandteil des Präparats und seiner Zulassung. Lässt die Zulassungsbehörde das Arzneimittel nicht mit der beantragten, sondern mit einer von ihr bestimmten Bezeichnung zu, kann der pharmazeutische Unternehmer die Zulassung des Arzneimittels mit dem von ihm gewünschten oder einem anderen (rechtmäßigen) "Produktnamen" im Wege der Verpflichtungsklage geltend machen.

Die Arzneimittelbezeichnung "Vitamin E 800 I.E." ist geeignet, bei einem nicht unmaßgeblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung über die im Arzneimittel enthaltene Wirkstoffmenge (536 mg RRR-alpha-Tocopherol) zu wecken.

Die Zulassungsbehörde ist grundsätzlich berechtigt, eine irreführende durch eine rechtmäßige Arzneimittelbezeichnung zu ersetzen. Dem pharmazeutischen Unternehmer bleibt es unbenommen, im Wege der Änderungsanzeige einen anderen (rechtmäßigen) "Produktnamen" zu wählen (§ 29 Abs. 1 und 2 AMG).

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. April 2006 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank