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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 532/09

Datum:
20.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 532/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0520.12E532.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 6 K 109/09
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Klageverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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