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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 243/09

Datum:
12.03.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 243/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0312.12E243.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 K 6189/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird auf 796,68 EUR festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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