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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 1297/09

Datum:
27.10.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 1297/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1027.12E1297.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 4815/08
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird von Amts wegen auf 6.400,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsge-bührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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