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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 488/09

Datum:
02.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 488/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0902.12A488.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 26 K 759/07
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge-lehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird

ebenfalls auf 13.127,20 Euro festgesetzt.

 
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