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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 3310/07

Datum:
17.09.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 3310/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0917.12A3310.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 2 K 838/07
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers wird zugelassen, soweit das angefochtene Urteil den Antrag vom 17. März 1999 betrifft.

Im übrigen wird der Antrag auf Zulassung der Beru-fung abgelehnt.

Der Kläger trägt 2/3 der Kosten des Zulassungsverfahrens, darüber hinaus bleibt die Kostenverteilung der Berufungsentscheidung vorbehalten.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.

 
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