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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 271/08

Datum:
02.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 A 271/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1202.12A271.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 K 760/06
Schlagworte:
Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss Kurzzeitpflege monatsübergreifender Aufenthalt Antrag Ausschlussfrist Wiedereinsetzung
Normen:
PfG NRW § 11; PflFeinrVO § 3 Abs. 2; SGB X § 27
Leitsätze:

Die in § 3 Abs. 2 PflFEinrVO geregelte monatsweise Antragstellung und die Frist zur Stellung des Antrags auf Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses i. S. v. § 11 PfG NRW bis zum 15. des Folgemonats gelten auch bei monatsübergreifenden Kurzzeitpflegeaufenthalten.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird, soweit es Gegen¬stand des Berufungsverfahrens ist, geändert.

Die noch anhängige Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens bei¬der Instanzen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig voll¬streckbar. Die Klägerin darf die Voll-streckung durch Sicher¬heitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der-selben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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