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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2365/09

Datum:
16.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 2365/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1216.12A2365.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 2367/09
 
Tenor:

Soweit der Beklagte den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgenommen hat, wird das Zulassungsverfahren eingestellt.

Der Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das Zulassungsverfahren ist gerichtskostenfrei. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die außergerichtlichen Kosten des Klägers je zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

 
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