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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2190/08

Datum:
15.07.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 A 2190/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0715.12A2190.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 5443/07
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Bescheid des Beklagten vom 13. November 2007 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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