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Oberverwaltungsgericht NRW, 11 E 853/08

Datum:
21.12.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 E 853/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:1221.11E853.08.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss und der Kostenfest-setzungsbeschluss werden geändert. Die geltend gemachten Kosten werden im Umfang von 3.937,04 Euro für erstattungsfähig erklärt. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auf 7.432,12 Euro festgesetzt.

 
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