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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 54/09

Datum:
18.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 54/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0518.10B54.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 1845/08
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 Euro festgesetzt.

 
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