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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 304/09

Datum:
15.04.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 304/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0415.10B304.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 1831/08
 
Tenor:

Soweit der Rechtsstreit von den Beteiligten übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2009 zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 500,- EUR festgesetzt.

 
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