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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 259/09

Datum:
23.03.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 259/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0323.10B259.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 L 1500/08
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Februar 2009 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 17. Januar 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.000,00 Euro festgesetzt.

 
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