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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 2635/07

Datum:
05.05.2009
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 A 2635/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2009:0505.10A2635.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 566/05
 
Tenor:

Soweit die Klage durch Einschränkung des An-trags zurückgenommen worden ist, wird das Ver-fahren eingestellt.

Im Übrigen wird das angefochtene Urteil geän-dert.

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Be-scheides vom 2. August 2004 und des Wider-spruchsbescheides der Bezirksregierung E. vom 8. März 2005 verpflichtet, der Klägerin den am 23. April 2004 beantragten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid unter Ausklammerung der Konkretisierung des Standortes des Vorhabens (Lebensmittel-Discounter) und unter Beschränkung auf die Feststellung der Zulässigkeit des Vorhabens nach der Art der baulichen Nutzung zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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