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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 E 1124/07

Datum:
09.04.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 E 1124/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0409.8E1124.07.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. September 2007, mit dem die Bewilligung von Prozesskosten¬hilfe für das erstinstanzliche Verfahren abgelehnt worden ist, wird zurück¬gewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Etwaige Kosten des Beklagten werden nicht erstattet.

 
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