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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 1868/07

Datum:
17.07.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 1868/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0717.7A1868.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 K 1393/06
 
Tenor:

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Antrag der Beigeladenen wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Zulassungsverfahrens sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.

 
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