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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 983/08

Datum:
19.12.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 983/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:1219.6E983.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 503/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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