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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 290/08

Datum:
08.05.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 290/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0508.6E290.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 770/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert wird auf 5000,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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