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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 794/08

Datum:
27.11.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 794/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:1127.6B794.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 294/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Versetzungsverfügung des Staatlichen Beauftragten für das Rektorat der Fachhochschule H. vom 12. Februar 2008 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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