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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 726/08

Datum:
01.07.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 726/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0701.6B726.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 998/07
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 30.000,00 Euro festgesetzt

 
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