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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 5/08

Datum:
07.03.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 5/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0307.6B5.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 636/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird im vollen Umfang abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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