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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 437/08

Datum:
09.06.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 437/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0609.6B437.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2162/07
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren des Beigeladenen zu 2. wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 6 B 869/08 fortgeführt.

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren bis zu der Trennung auf 10.000,00 EUR und für die Zeit danach auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 
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