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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1425/08

Datum:
08.12.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1425/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:1208.6B1425.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1197/08
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die dem M. Nordrhein-Westfalen für Juli 2008 zugewiesene Beförderungsstelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesO nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Stellenbesetzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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