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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 114/08

Datum:
08.02.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 114/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0208.6B114.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1815/07
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren des ersten Rechtszuges auf 30.000,00 EUR und für das Beschwerdeverfahren auf 32.500,00 EUR festgesetzt.

 
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