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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 507/08

Datum:
07.04.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 507/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0407.5B507.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 L 185/08
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 20. März 2008 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.

 
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