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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 576/04

Datum:
08.02.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 576/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0208.4A576.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 K 368/02
 
Tenor:

Die Berufung wird zugelassen, soweit

Streitgegenstand der Klage die Verpflichtung der Beklagten zu 2. ist, dem Kläger eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO für das Tischlerhandwerk zu erteilen. Im Übrigen wird der Zulassungsantrag auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Soweit der Zulassungsantrag abgelehnt worden ist, wird der Streitwert auf 15.000,- EUR festgesetzt.

 
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